Am 26.02.2023 hat sich die AG Politik zur zweiten Sitzung getroffen. Thema war diesmal, die kommende Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken und welche Auswirkungen dadurch für die Versorgung von Patient*innen mit Medizinalcannabis zu Therapiezwecken und den Gesundheitsmarkt allgemein zu erwarten sind. Als Referent konnte dafür der Apotheker und Berater im Gesundheitswesen Gerrit Köster gewonnen werden.
Zuerst erfolgte eine kurze Einführung über die Verwendung von Cannabis als Heilpflanze und welche Wirkungen therapeutisch genutzt werden. So werden neben den getrockneten Blüten, welche verdampft und inhaliert werden, auch Vollspektrumextrakte oder die isolierten Reinstoffe THC (Δ⁹-Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) genutzt.
CBD ist nur als Zusatztherapie bei speziellen Formen der Epilepsie und bei Multipler Sklerose als Arzneimittel zugelassen. THC hingegen ist der primär verwendete Wirkstoff, welcher v. a. bei neuropathischen und Tumorschmerzen Anwendung findet, wenn alle anderen Therapieoptionen ausgeschöpft sind. Anschließend wurden kurz die unterschiedlichen Handhabungen gegenübergestellt, ob es als Arzneimittel verdampft oder als Joint geraucht wird: Bei der therapeutischen Anwendung erfolgt eine kontrollierte Aktivierung des THCs bei 180 °C, wohingegen die unkontrollierte Verbrennung im Joint bei deutlich höheren Temperaturen erfolgt, was so zu einer Zerstörung der Substanz und zur Bildung krebsfördernder Stoffe führt.
Anforderungen an regulierte Cannabisprodukte
Im nächsten Abschnitt des Vortrags wurden die Besonderheiten erläutert, welche bei der Verschreibung von Medizinalcannabis durch Ärzt*innen zu beachten sind. Die Verschreibenden müssen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) spezielle, mehrteilige Rezepte beantragen. Nach dem Ausstellen der Verschreibung werden Durchschläge an verschiedene Stellen im Gesundheitswesen versandt. Hintergrund hierfür ist die ständige Kontrolle und die Nachverfolgung des Verbleibs von Betäubungsmitteln, zu welchen auch Cannabis gehört. Anschließend wurden noch einmal die derzeit illegale Straßenware und das kontrollierte Arzneimittel miteinander verglichen. So liegt der Marktpreis für 1 Gramm beim Dealer bei etwa 10 €, wohingegen der offizielle Abgabepreis für Privatpatient*innen in der Apotheke 15,88 € je Gramm beträgt. Die Vorteile für die Patient*innen sind die genau definierten Gehalte an THC und CBD, sowie die andauernde Qualitätskontrolle. Denn illegal beschaffte Cannabisblüten werden häufig mit toxischen Schwermetallen bedampft oder mit anderen getrockneten Pflanzen wie Salbei gestreckt, um die Gewinnmarge zu erhöhen. Ebenso wurde von Gerrit Köster darauf eingegangen, dass bei unkontrollierter Ware, da nach Gewicht verkauft wird, in der Regel die gesamte Pflanze verwendet und zerkleinert wird. Dies führt dazu, dass nicht nur die wirksamkeitsbestimmenden Pflanzenbestandteile Teil des Produkts sind, welche gegebenenfalls noch durch Schimmelbefall verunreinigt sind und so eine Gesundheitsgefahr darstellen, sondern auch Stängel und Blätter miteinbezogen werden. Bei der Arzneipflanze hingegen werden nur die cannabinoidhaltigen Blüten verwendet.
Herausforderungen der Legalisierung
Diese Gegenüberstellung der in Deutschland am weitesten verbreiteten Cannabisprodukte ermöglichte den Brückenschlag vom pharmazeutisch-fachlichen Teil des Vortrags zur aktuellen Rechtslage und der Ausgangsfrage nach den Auswirkungen einer Legalisierung. In Deutschland herrscht beispielsweise die Situation, dass Anbau, Vertrieb und Besitz verboten sind, der Konsum allerdings erlaubt ist, da das Recht zur Selbstschädigung über dem Betäubungsmittelgesetz steht. Als Paradebeispiel für die legale Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken wurden die Coffee Shops in Holland angeführt, wo der Staat die Abgabe in lizenzierten Fachgeschäften ermöglicht und den Eigenbesitz bis zu einer Menge von 5 Gramm straffrei ist. Allerdings ist auch in den Niederlanden der Anbau von Cannabis verboten, weshalb offiziell niemand weiß, wie die entsprechende Ware in die Coffee Shops kommt, um dort legal verkauft zu werden. Der Legalisierung in Deutschland steht aktuell noch die EU-weite Einstufung von Cannabis als illegale Droge im Weg, was in einem völkerrechtlichen Abkommen festgehalten ist, dem auch Deutschland beigetreten ist. Nach Einschätzung der Fachleute in den verschiedenen Gremien der Bundesministerien für Gesundheit und Justiz wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Legalisierung 2024/2025 wahrscheinlich ist (vgl. tagesschau, o.J.).
Im Zuge dieser bieten sich dabei große Potenziale. So kann durch kontrollierten Anbau ein sicheres, nicht verunreinigtes Produkt produziert werden, welches über zertifizierte Abgabestellen wie Apotheken unter Einhaltung des Jugendschutzes der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden kann. Allerdings sperren sich hier momentan die führenden Berufsvertreter*innen aus Angst, als Drogendealer wahrgenommen zu werden. Dieser Abgabeweg würde zudem auch sicherstellen, dass eine adäquate Beratung hinsichtlich des durchaus vorhandenen Gefahrenpotenzials wie der Verstärkung der Stimmung beim Konsum oder des Ausbildens von Psychosen im Alter jünger als 25 Jahre stattfindet. Über die legale Abgabe zu einem akzeptablen, mit dem Schwarzmarkt konkurrierenden Preis würde zudem auch letzterer ausgetrocknet und dem Dealer die Möglichkeit entzogen, Kundenbindung auf eigene Art zu betreiben.
Cannabis - eine Droge genau wie Alkohol und Zigaretten?
In der anschließenden Diskussion zwischen Publikum und Referent stand als erstes die Frage im Raum, wie bei den hohen Qualitätsstandards in Deutschland ein Preis ermöglicht werden könne, der den Schwarzmarkt tatsächlich austrocknen kann. Hier war die klare Antwort, dass dies nur über staatliche Subventionierung ginge, wie sie für andere legale Drogen und Genussmittel wie Alkohol und Zigaretten erfolgt. Anhand dieser Beispiele wurde auch deutlich gemacht, dass eine staatliche Subventionierung einer Substanz, die zuvor als illegal eingestuft wurde, gesellschaftlich vermutlich keinen großen Aufschrei erzeugen würde, da Alkohol bei weitem größere Gesundheitsschäden anrichtet und der Konsum gesellschaftlich etabliert ist. Eine weitere Frage beschäftigte sich mit der These, dass das Verbot von Cannabis ursprünglich im Kulturrassismus begründet gewesen sein könnte, da insbesondere in Osteuropa der Konsum von Gras gegenüber Alkohol im 19. und 20. Jahrhundert deutlich stärker verbreitet war. Da diese These jedoch für alle anderen Anwesenden inklusive des Referenten neu war, konnte darauf keine Antwort gefunden werden. Ebenfalls wurde zu möglichen Anbaubedingungen von Genusscannabis nachgefragt, da Medizinalcannabis hohen Auflagen entsprechen muss, diese aber für den Freizeitgebrauch wahrscheinlich nicht angemessen sind. Gerrit Köster ging im Laufe seines Vortrags nicht nur auf die Cannabinoide, sondern auch auf das Terpenprofil ein. Dieses ist je nach Blütensorte unterschiedlich und für das Konsumerlebnis, also Geruch und Geschmack, verantwortlich. Daher stand noch die Frage im Raum, wie Produzenten bei einem Stoffgemisch von teilweise über 100 verschiedenen Einzelsubstanzen eine gleichbleibende Zusammensetzung und so Produktqualität und Konsumerlebnis gewährleisten können. Das Ergebnis der hierzu geführten Analyse war, dass trotz der höheren Kosten vermutlich nahezu dieselben Standards und Produktionsbedingungen wie in der pharmazeutischen Industrie etabliert werden müssen, da sonst die Gefahr für Chargenschwankungen zu groß ist, als dass die Produzenten ein Produkt mit gleichbleibender Qualität auf dem Markt etablieren könnten.
Den Abschluss der Debatte bildete die theoretische Frage, ob bei einer kompletten Neugestaltung der Abgabe aller legalen Drogen und Suchtmittel, insbesondere Alkohol und Nikotinprodukte, konsequent auf strikte Kontrollen und Abgabestellen wie z. B. in Skandinavien gesetzt werden sollte. Alle Anwesenden waren sich dabei darüber einig, dass dies wünschenswert wäre und für Nikotin vielleicht sogar in einigen Jahren bis Jahrzehnten passieren kann, Alkohol jedoch zu stark in der Bevölkerung (und bei einigen politischen Parteien im Süden Deutschlands) verankert ist und zur Kultur gehört.
Das nächste Treffen der AG Politik wird im Rahmen der Mitgliederversammlung vor Ort in Frankfurt stattfinden. Ich freue mich schon darauf, viele Gesichter einmal persönlich kennenzulernen!
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Quellen:
tagesschau.de. (o.J.). Innenpolitik—Aktuelle Nachrichten. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-legalisierung-bundeskabinett-107.html
Über den Autor:
Sven ist 28 Jahre alt und kommt ursprünglich aus Leipzig. In Kiel hat er Pharmazie und Drug Technology studiert und momentan arbeitet Sven als Apotheker in Köln.
Er ist stark (gesundheits-)politisch interessiert und setzt sich dabei für ein effizientes, digitales und v. a. evidenzbasiertes Gesundheitswesen ein.
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